Reglement

Kapitel 1 – Organisator und allgemeine Bestimmungen

Art.1. Das Open Air Konstfestival, findet am 23. Juni 2024 von 11.00 bis 19.00 Uhr in Lellingen statt.

Das Festival, organisiert in einem der malerischsten Dörfer unseres Landes, ist eine Kunstgalerie unter freiem Himmel. Den Künstlern wird die Möglichkeit geboten, ihre Kreativität zur Geltung zu bringen, ihr Können vor Ort zu demonstrieren. Zusätzlich ist es ihnen möglich ihre Werke zu präsentieren und zu verkaufen, sowie Gleichgesinnte zu begegnen und mit einem kunstinteressierten Publikum in Kontakt zu treten.

Veranstalter des Open Air Konstfestival ist die Open Air Konstfestival asbl, im Folgenden als Veranstalter bezeichnet.

Art.2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb, beziehungsweise am Kunstmarkt, erkennt der Teilnehmer alle Bedingungen dieses Reglements an.

 

Kapitel 2 – Live-Wettbewerb

I. Teilnahmebedingungen

Art.3. Der Live-Wettbewerb ist ausschließlich für bildende Künstler reserviert. Zugelassene Techniken sind Bleistift, Aquarell, Acryl, Öl und Pastelle, sowie Skulpturen aus Metall, Holz und Stein.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Arbeiten die nicht dem Charakter des Wettbewerbs entsprechen, zurückzuweisen.

Art.4. Format und Stil sind den Teilnehmern freigestellt. Das Thema ist frei wählbar. Für die präsentierten Werke sind alleine die teilnehmenden Künstler verantwortlich.

II. Einschreibung

Art.5. Die Künstler haben die Möglichkeit sich im Voraus online auf unserer Internetseite www.konstfestival.lu einzuschreiben (Rubrik Live-Wettbewerb). Die Einschreibung kann auch vor Ort, am 23. Juni 2024 bis spätestens 11.00 Uhr vorgenommen werden. Die Teilnahme am Live-Wettbewerb ist kostenlos.

III. Präsentierte Werke

Art.6. Die am Wettbewerb teilnehmenden Künstler müssen sich vor Beginn der Arbeiten mit Ihrer Leinwand am Infostand präsentieren, um diese zu kennzeichnen und für den Wettbewerb zuzulassen. Den Teilnehmern ist es gestattet, im Voraus an ihren Werken zu arbeiten und selbst mehrere Werke zu erstellen. Einzig an dem zum Wettbewerb präsentierten Werk muss der Künstler am 23. Juni 2024 im Zeitraum von 10.00 und 18.00 Uhr während mindestens 4 Stunden vor Ort arbeiten.

Das abgegebene Werk muss das persönliche Werk des teilnehmenden Künstlers sein. (Keine Reproduktion – keine Plagiate).

Das vor Ort erstellte Werk ist dem Veranstalter am 23. Juni 2024 zwischen 18.00 und 18.45 Uhr in der „Hencksescheier“ abzugeben.
 
IV. Jury und Preise

Art.7. Die Preisträger des Wettbewerbes werden durch das am 23. Juni 2024 gegenwärtige Publikum mittels Tiercé-Karten ermittelt.

Art.8. Folgende Preise werden vergeben:

•    Preis des Publikums „Kiischpelter Lorblumm“ dotiert mit einem Preisgeld von 500 €;
•    Zweiter Publikumspreis, dotiert mit einem Preisgeld von 400 €;
•    Dritter Publikumspreis, dotiert mit einem Preisgeld von 300 €;
•    Sonderpreis der Gemeindeverwaltung Kiischpelt, dotiert mit einem Preisgeld von 250 €.

Die Preisverleihung findet am Samstag, den 29. Juni 2024 um 17.00 Uhr in Lellingen statt.

Art.9. Der Gewinner des Publikumpreises verpflichtet sich, das ausgezeichnete Werk zum Verkaufspreis von 1'000 € an den Veranstalter zu veräußern, sowie auf sämtliche Autorenrechte zu verzichten.

Art.10. Der Gewinner des Sonderpreises der Gemeinde Kiischpelt verpflichtet sich, das prämierte Werk zum Verkaufspreis von 1'000 € an die Gemeindeverwaltung Kiischpelt zu veräußern, sowie auf sämtliche Autorenrechte zu verzichten.

V. Verpflichtungen der Teilnehmer

Art.11. Die Teilnehmer am Live-Wettbewerb verpflichten sich folgende Bedingungen einzuhalten:

•    das vor Ort erstellte Werk ist dem Veranstalter am 23. Juni 2024 zwischen 18.00 und 18.45 Uhr abzugeben;
•    das zum Wettbewerb präsentierte Werk wird dem Veranstalter des Konstfestival zur Präsentation in einer zeitlich begrenzten Ausstellung zur Verfügung gestellt;
•    der Teilnehmer erklärt sich mit dem Vorkaufsrecht des Veranstalters einverstanden;
•   der Teilnehmer verpflichtet sich, sein Werk am 29. Juni 2024 oder in der darauffolgenden Woche selbst abzuholen oder nach Absprache mit dem Veranstalter abholen zu lassen;
•    jedes Werk, welches innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Festivals nicht abgeholt wurde, geht in den Besitz des Veranstalters über;
•    der teilnehmende Künstler erklärt sich mit der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten (Name und Vorname) in einer anlässlich des Open Air Konstfestival erscheinenden Broschüre einverstanden.

VI. Zuweisung der Plätze

Art.12. Die Platzwahl ist den am Live-Wettbewerb teilnehmenden Künstlern freigestellt. Reservationen sind nicht möglich.

Art.13. Der Veranstalter liefert kein Material, keinen Strom und kein fließendes Wasser. Der Teilnehmer reist mit seinem eigenen Material an.

VII. Besondere Bestimmungen

Art.14. Alle Mitglieder des Veranstaltungsteams, sowie deren Familienangehörige, sind von den Wettbewerben des Open Air Konstfestival ausgeschlossen.

Art.15. Ein Künstler, welcher zweimal in Folge, im Rahmen der letzten drei Auflagen, mit dem ersten Publikumspreis ausgezeichnet wurde, ist von der diesjährigen Auflage des Live-Wettbewerbes ausgeschlossen.

Art.16. Der Veranstalter behält sich vor, eines der drei mit dem Publikumspreis ausgezeichneten Werke zur Gestaltung eines Werbeplakates zu verwenden.

 

Kapitel 3 – Der Kunstmarkt

I. Datum, Uhrzeit und Standort des Kunstmarktes

Art.17. Der Kunstmarkt findet am 23. Juni 2024 von 11.00 bis 19.00 Uhr in Lellingen statt. Der Standort des Marktes ist auf den dafür vorgesehenen Bereich begrenzt. Über die räumliche Abgrenzung des Marktes, wird vor Ort informiert.

II. Art und Wesen des Marktes

Art.18. Es handelt sich ausschließlich um einen für den Kunstschaffenden reservierten Markt und nicht um einen Flohmarkt. Der Verkauf von Lebensmitteln oder Produkten auf Basis von Lebensmitteln ist untersagt.

III. Bewerbung

Art.19. Jeder Bewerber, welcher am Kunstmarkt teilnehmen möchte, ist verpflichtet eine Bewerbung über die Internetseite www.konstfestival.lu (Rubrik Kunstmarkt) einzureichen. Sollte ein Bewerbungsformular in Papierform benötigt werden, kann diese beim Veranstalter beantragt werden.

Letzter Termin für Bewerbungsabgabe ist der 20. Juni 2024.

Bewerbungen könne auch vor Ort am 23. Juni 2024 bis 11.00 Uhr eingereicht werden. Bewerber, welche Ihre Kandidatur erst am Tag des Marktes abgeben, laufen das Risiko eine Absage zu erhalten und somit umsonst angereist zu sein.

IV. Nicht zulässige Bewerber und Produkte

Art.20. Um eine Überflutung des Marktes mit Ramsch und Fertigwaren, welche oft unter dem Deckmantel der Kunst präsentiert werden, zu verhindern, und um sich klar von einem Flohmarkt zu distanzieren, sind für den Markt nicht zugelassen:

•    Vom Veranstalter abgelehnte Bewerbungen;
•    Handwerksprodukte und Alltagsgegenstände mit Ausnahme einzigartiger Stücke mit einem künstlerischen Wert;
•    Bekleidung, Strickwaren und andere Objekte aus Stoff;
•    Schmuckstücke welche nur eine Zusammensetzung, oder Einfädlung, industriell gefertigter Einzelteile sind;
•    Bücher, Schallplatten und Kassetten;
•    Trödel;
•    gedruckte Plakate und Postkarten.

V. Erhalt der Zulassung

Art.21. Das Errichten eines Verkaufsstandes ohne vorherige Genehmigung durch den Veranstalter ist untersagt.

Wird der Bewerber bis zum 22. Juni 2024 nicht per Email oder Telefon über die Ablehnung seiner Bewerbung informiert gilt diese als angenommen.

Der Bewerber, welcher seine Bewerbung am 23. Juni 2024 einreicht, wird vor Ort über die Zulassung oder Ablehnung der Bewerbung informiert. Die Anmeldung ist ers nach Erhalt des Standgeldes endgültig.

VI. Zuweisung der Plätze

Art.22. Die Zuweisung der Verkaufsplätze erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach Eingang der Anmeldung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verteilung der Plätze im Sinne einer besseren Verwaltung des Kunstmarktes zu ändern.

VII. Errichtung des Kunstmarktes

Art.23. Die Teilnehmer des Kunstmarktes, können Ihren Verkaufsstand frühestens ab 7.00 Uhr am 23. Juni 2024 errichten.

Art.24. Die Verkaufsstände müssen um 11.00 Uhr fertig aufgebaut sein, um die Eröffnung des Kunstmarktes unter besten Bedingungen zu ermöglichen.

Art.25. Jeder Teilnehmer räumt seinen Verkaufsplatz nach Schließung des Marktes und lässt diesen in einwandfreiem Zustand zurück. Bei Verstößen ist ein Ausschluss im Rahmen künftiger Auflagen des Open Air Konstfestival vorgesehen.

VIII. Stand

Art.26. Der Veranstalter liefert kein Material (Tische, Bänke usw.) Der Teilnehmer reist mit seinem eigenen Material an. Die Größe des Verkaufsstandes darf 3x3 Meter nicht überschreiten.

IX. Gebühren

Art.27. Für die Auflage 2024 betragen die Standgebühren 100 €. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto des Veranstalters oder in Bar am Tag der Veranstaltung.

Eine Nicht-Teilnahme ist als Verzicht anzusehen und der Teilnehmer hat keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz.

 

Kapitel 4 – Gemeinsame Bestimmungen

Art.28. Im Falle eines Verstoßes gegen das Reglement, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen. Werke mit rassistischem oder ausländerfeindlichem Inhalt führen zu einem unverzüglichen Ausschluss.

Art.29. Am 23. Juni 2024, ist jegliche Zufahrt der Ortschaft Lellingen mittels eines Kraftfahrzeuges von 10.00 bis 19.00 Uhr untersagt. Alle Fahrzeuge sind bis spätestens 10.30 Uhr aus der Ortschaft zu entfernen und auf einem vom Veranstalter vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Die Zufahrt der Ortschaft ist erst nach Schließung des Festivals um 19.00 Uhr wieder möglich.

Art.30. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Zwischen- oder Unfälle, welche beim Manövrieren während des Auf- oder Abbaus auftreten. Gleiches gilt für Schäden an Fahrzeugen welche nicht auf denen vom Veranstalter vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.

Art.31. Der Teilnehmer ist für seine Werke selbst verantwortlich. Der Veranstalter kann unter keinen Umständen für Diebstähle oder Schäden verantwortlich gemacht werden. Es obliegt dem Teilnehmer selbst eine Versicherung abzuschließen, wenn dies gewünscht wird.

Art.32. Das Eigentum der Einwohner darf nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Anlehnen von Ständen oder Ausstellungsmaterial an die Hausfassaden ist untersagt. Die Eingänge der Gebäude dürfen nicht zugesetzt werden, um den Anwohnern einen freien Zugang zu ermöglichen.

Open air Konstfestival asbl
5, op der Gare
L-9776 Wëlwerwolz
info@konstfestival.lu

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